Ab/seit 1. Mai 2023 wird das Deutschlandticket als monatlich kündbares Abonnement zum Preis von 49 Euro angeboten. In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, dass auch SchülerTicket Westfalen und SchulwegMonatsTicket ab Schuljahr 2023/2024 umgestellt werden (Tarifmaßnahme zum 01.08.2023).

Vorbehaltlich einer endgültigen Klärung bitten wir die folgenden Hinweise als vorläufig anzusehen. Die FAQ-Listen werden im laufenden Prozess ständig aktualisiert. Neue Hinweise werden wir entsprechend kenntlich gemacht.

Alle Informationen, die bis jetzt bekannt sind, haben wir Ihnen zusammengestellt:

Informationen für Schülerinnen, Schüler und Eltern/Erziehungsberechtigte


Im laufendenden Schuljahr – bis zu den Sommerferien im Juni 2023 – bleibt alles beim Alten: es gelten weiterhin die bisher genutzten Schülerfahrkarten.

Wenn Schülerinnen und Schüler ein Deutschlandticket für die Monate Mai, Juni und Juli abonnieren möchten, ist dies auf eigene Kosten zum regulären Preis von 49 Euro möglich.

Mit dem neuen Schuljahr – erster Schultag ist der 7. August 2023 – besteht die Möglichkeit, das Deutschlandticket auch an Schülerinnen und Schüler auszugegeben. Dabei gibt es unterschiedliche Regelungen, welche mit dem jeweiligen Schulträger vereinbart werden können.

Deutschlandticket, SchülerTicket Westfalen, SchulwegMonatsTicket, Schüler/AzubiMonatsTicket, SchülerAbo plus, goCard Abo, MaxiTicket und AzubiAbo Westfalen. Abo-Kunden, die bisher monatlich mehr als 49 Euro bezahlen, werden automatisch auf das Deutschlandticket umgestellt und zahlen auch nur den Preis des Deutschlandtickets (49 Euro)

  • Das Deutschlandticket gilt im gesamten Bundesgebiet im Nahverkehr, rund um die Uhr, auch in den Ferien.
  • Das SchülerTicket Westfalen gilt im Geltungsbereich des WestfalenTarifs, rund um die Uhr, auch in den Ferien (billiger als ein Deutschlandticket).
  • Das SchulwegMonatsTicket berechtigt nur zur Fahrt zwischen Wohnanschrift und Schule und gilt nur an Schultagen (Mo – Fr bis 19 Uhr und Sa bis 15 Uhr).
  • Schüler/AzubiMonatsTicket sind rabattierte MonatsTickets. Sie gelten rund um die Uhr im Geltungsbereich der u. a. von der Preisstufe abhängt
  • SchülerAbo plus wird nur noch in Preisstufen ausgegeben, welche unter 49 Euro liegen (ansonsten automatische Umstellung auf Deutschlandticket.
  • goCard Abo/MaxiTicket für Selbstzahler gelten in den Preisstufen 0MS und 0HAM rund um die Uhr, auch in den Ferien (billiger als ein Deutschlandticket).
  • Das AzubiAbo gilt im Geltungsbereich des WestfalenTarifs, rund um die Uhr, auch in den Ferien (teurer als ein Deutschlandticket = automatische Umstellung auf Deutschlandticket).
Verkehrsunternehmen, die keine automatische Abo-Umstellung vornehmen, werden die Abo-Kunden schriftlich informieren, wie sie ihr Abo umstellen können.

Die Entscheidung über die Umstellung von Schülerfahrkarten für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten auf das Deutschlandticket trifft der Schulträger. Für Schülerinnen und Schüler ohne Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten soll ab August ein rabattiertes Deutschlandticket im Abo angeboten werden, wenn der Schulträger entsprechende Verträge mit den Verkehrsunternehmen abgeschlossen hat.

Der Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten ist von der Entfernung abhängig (der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule):
  • in der Primarstufe (Grundschule) mehr als 2 km,
  • in der Sekundarstufe I sowie der Klasse 10 am Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang mehr als 3,5 km und
  • in der Sekundarstufe II mehr als 5 km
Die Schulträger entscheiden je nach Schulstandort und Schulweg, ob sie ein Deutschlandticket, ein SchülerTicket Westfalen oder ein SchulwegMonatsTicket ausgeben. Es können Eigenanteile erhoben werden.

Da das Deutschlandticket und das Schülerticket Westfalen auch in der Freizeit genutzt werden können, dürfen die Schulträger auch von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten Eigenanteile erheben. Diese betragen monatlich aktuell für das 1. Kind 12 Euro und für das zweite Kind 6 Euro. Ab dem 3. Kind werden keine Eigenanteile erhoben.

Nach aktuellem Stand wird es kein Upgrade von Schülertickets auf das Deutschlandticket geben.

Es ist vorgesehen, bestehende Abos automatisch umzustellen, sodass die Azubis nur noch 49 Euro monatlich zahlen (statt wie bisher 64,10 Euro). Verkehrsunternehmen, die keine automatische Abo-Umstellung vornehmen, werden die Abo-Kunden schriftlich informieren, wie sie ihr Abo umstellen können.

Für die Fahrradmitnahme bzw. für die Nutzung der 1. Klasse ist es geplant, ein monatliches Ergänzungsticket anzubieten. Die Ausgabe erfolgt über die Verkehrsunternehmen; Preis und Geltungsbereich sind noch in der Abstimmung.

Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten das Deutschlandticket in der Regel über den Schulträger. Für nichtanspruchsberechtigte Schüler/Schülerinnen besteht die Möglichkeit das Deutschlandticket im Rahmen eines Abo-Vertrages mit einem Verkehrsunternehmen zu bestellen. Eine digitale Verkaufsmöglichkeit online oder per App wird angestrebt. Des Weiteren kann das Deutschlandticket aber auch als Chipkarte und in einer Übergangszeit als Papierticket ausgegeben werden.

Die Politik strebt an, dass Ticket dauerhaft anzubieten. Der Einführungszeitraum für das Deutschlandticket ist auf zwei Jahre angelegt. Danach wird über ein weiteres Vorgehen entschieden.

Das Deutschlandticket gilt bundesweit in allen in Bussen, Stadt-, Straßen- und U-Bahnen sowie in allen Nahverkehrszügen (Regionalbahn und Regionalexpress) sowie S-Bahnen. Im Fernverkehr (ICE, IC, EC) und bei privaten Anbietern (z. B. Flixtrain) gilt das Deutschlandticket nicht.

Das Deutschlandticket ist nicht übertragbar. Es kann nur von einer Person genutzt werden. Das Deutschlandticket ist nur in der Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis nutzbar.

Eine Mitnahme von Personen oder Fahrrädern ist beim Deutschlandticket nicht vorgesehen. Kinder unter sieben Jahren, die noch nicht zur Schule gehen, fahren in Nordrhein-Westfalen kostenlos in Begleitung einer Person mit gültigem Ticket.

Als Abo-Kunde brauchen Sie im Moment nichts tun. Sie müssen Ihr Abo nicht kündigen. Ihnen entsteht kein Nachteil. Wir informieren Sie umfassend über das weitere Vorgehen, sobald uns gesicherte Informationen vorliegen. Verkehrsunternehmen, die keine automatische Abo-Umstellung vornehmen, werden die Abo-Kunden schriftlich informieren, wie sie ihr Abo umstellen können.

Informationen für Schulen, Schulträger und Schulverwaltung


Nein, eine Umstellung auf das Deutschlandticket ist erst ab dem Schuljahr 2023/2024 möglich.

Der bestehende Vertrag wird durch einen Nachtrag angepasst. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Anspruchsberechtigte Schüler/Schülerinnen erhalten ein Deutschlandticket, der im Vertrag enthaltene Basisbetrag wird nicht angepasst. Nichtanspruchsberechtigte Vollzeitschüler-/schülerinnen haben die Möglichkeit ein rabattiertes Deutschlandticket im Rahmen eines Abovertrages für einen Betrag von 29 Euro zu beziehen. Falls Schulträger unter den geänderten Rahmenbedingungen eine Vertragskündigung in Betracht ziehen, bitten wir darum mit den Verkehrsunternehmen bzw. der Tarifgemeinschaft ML-RL Kontakt aufzunehmen.
Eine Umstellung auf das Solidarmodell ist möglich.

Bei einem Durchschnittspreis von mehr als 49 Euro für alle Schüler/Schülerinnen (anspruchs-/nichtanspruchsberechtigt) erhalten alle Schüler/Schülerinnen ein Deutschlandticket. Die bisherigen Aufwendungen werden pro Schüler/Schülerin auf 49 €uro reduziert.

Bei einem Durchschnittspreis von weniger als 49 Euro für alle Schüler/Schülerinnen (anspruchs-/nichtanspruchsberechtigt) erhalten alle Schüler/Schülerinnen wie bisher ein SchülerTicket-Westfalen. Wenn gewünscht, kann der Differenzbetrag bis hin zu 49 Euro vom Schulträger ausgeglichen werden; alle Schüler/Schülerinnen erhalten dann ein Deutschlandticket. Die Berechnung des Durchschnittspreises erfolgt nach dem Berechnungsschema SchülerTicket Westfalen und wird durch die Tarifgemeinschaft Münsterland Ruhr-Lippe oder durch ein zuständiges Verkehrsunternehmen durchgeführt.

SchulwegMonatsTickets mit einem Preis von unter 49 Euro werden unverändert entsprechend 9.4.3 der Tarifbestimmungen ausgegeben; SchulwegMonatsTickets mit einem Preis von über 49 Euro werden auf ein Deutschlandticket umgestellt. Der Preis von 49 Euro wird mit dem Schulträger abgerechnet. Nichtanspruchsberechtigte Schüler/Schülerinnen erhalten weiterhin kein Ticket.

Umstellung auf ein Fakultativmodell:

Vertragsabschluss mit folgenden Elementen:
  • bisherige Aufwendungen für herkömmliche Tickets bleiben in der Höhe unverändert
  • alle Anspruchsberechtigte erhalten ein DT
  • Eigenanteile werden nicht erhoben
  • Nichtanspruchsberechtigte Vollzeitschüler-/schülerinnen erhalten ein DT zu einem Preis von 29 €

Umstellung auf ein Solidarmodell:

Kostenermittlung gemäß Berechnungsschema SchülerTicket Westfalen
Durchschnittspreis über alle Schülerinnen und Schüler höher als 49€
Vertragsabschluss mit folgenden Elementen:
  • alle Schülerinnen und Schüler erhalten ein DT
  • Eigenanteile werden vom Schüler/Schülerin nicht erhoben
  • Bisherige Aufwendungen nach Berechnungsschema SchülerTicket Westfalen werden auf 49 € pro Schülerin und Schüler gedeckelt
Durchschnittspreis über alle Schülerinnen und Schüler unter 49 €
Vertragsabschluss mit folgenden Elementen:
  • alle Schülerinnen und Schüler erhalten ein SchülerTicket Westfalen
  • bisherige Aufwendung nach Berechnungsschema SchülerTicket Westfalen bleiben in der Höhe unverändert
  • Differenzbetrag zum Deutschlandticket kann durch den Schulträger erbracht werden (Aufstockung). Betreffende Schülerinnen und Schüler erhalten ein Deutschlandticket. Eine Eigenbeteiligung durch die Schülerinnen und Schüler ist möglich.
  • zusätzliche Eigenanteile werden vom Schüler/Schülerin nicht erhoben

Für Grundschüler können im Solidarmodell Sonderregelungen vereinbart werden.

Der Durchschnittspreis errechnet sich auf der Basis der Gesamtzahl der Schüler/Schülerinnen, den bisherigen Aufwendungen für anspruchsberechtigten Schülern/Schülerinnen und einem Solidarbetrag für die nichtanspruchsberechtigten Schüler/Schülerinnen. Bei der Berechnung ist die Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe gerne behilflich, wenn Sie uns folgende Angaben mitteilen:
  • Aufwendungen für anspruchsberechtigte Schüler/Schülerinnen für das Schuljahr 22/23
  • Gesamtanzahl aller Schüler/Schülerinnen
  • Anzahl der nichtanspruchsberechtigten Schüler/Schülerinnen

Unabhängig von der Entscheidung, welche Tickets für das kommenden Schuljahr ausgegeben werden, wird es in Einzelfällen zu einem geänderten Bestellverfahren kommen. Fragen hierzu beantwortet ihr zuständiges Verkehrsunternehmen gerne.

Im Grundsatz bestehen keine abweichenden Regelungen zwischen kommunalen und Ersatzschulen. Für konkrete Fragen bitten wir die Ersatzschulträger mit den zuständigen Stellen in Kontakt zu treten.

Durch die Einführung des Deutschlandtickets gibt es keine Veränderung im Rahmen der Schülerfreistellungsverkehre. Das Deutschlandticket kann bei Sonderformen des Linienverkehrs nicht angewandt werden. Ggf. ist die Umwandlung in einen öffentlichen Linienverkehr zu prüfen.

Die Anerkennung des Deutschlandtickets ist entsprechend der Tarifbestimmungen in Schülerlinienverkehren nach § 43.2 PBefG nicht möglich, so dass dort nach wie vor der WestfalenTarif angewandt wird.

Haben Sie weitere Fragen? Senden Sie uns diese bitte an info@tg-muensterland-ruhrlippe.de. Wir bemühen uns diese in diesem Format möglichst kurzfristig zu beantworten.

Ansprechpartner/Kontakt


Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH
Schorlemerstraße 12-14
48143 Münster
info@tg-muensterland-ruhrlippe.de
www.westfalentarif.de